Übernimmt meine Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung Leistungen der Osteopathie?
Ob und wenn ja in welchem Rahmen Ihre Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung meine Leistungen übernimmt ist sehr unterschiedlich.
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig einen Rechnungsbetrag. Wie hoch dieser ist und wie häufig Ihnen pro Kalenderjahr ein Teil zurück erstattet wird ist von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich. In der Regel wird vor Behandlungsbeginn von den meisten Krankenkassen eine Empfehlung eines Arztes (egal welcher Fachrichtung) für osteopathische Behandlung verlangt. Reichen Sie diese Empfehlung mit meiner Rechnung ein, wird Ihnen in der Regel ein Teilbetrag erstattet.
Zusatzversicherungen fordern eine Abrechnung nach Heilpraktiker Gebührenverzeichnis. Diese kann durch mich ausgestellt werden.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn ob und welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, da der Behandlungsvertrag grundsätzlich nur zwischen Ihnen und der Praxis für Osteopathie, zustande kommt. Auch in Fällen, in denen Ihre Krankenkasse zu keiner oder nur zur anteiligen Kostenübernahme verpflichtet ist, liegt die Zahlungspflicht für die Behandlung bei Ihnen. Aus rechtlichen Gründen ist es mir leider nicht gestattet, Sie in Bezug auf die Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten zu beraten. Ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherung kann und wird Ihnen darüber gerne Auskunft erteilen. Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinisch-wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten Therapien und Diagnostik oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen, Zusatzversicherungen etc. oder bei einer privaten Krankenversicherung, ist der Rechnungsbetrag in vollem Umfang an die Praxis für Osteopathie, Inhaberin Daniela Schieberle, zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass bereits ausgestellte Rechnungen nachträglich nicht mehr geändert werden können.